AGB
- Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsabschluss
1.1 Für alle Aufträge an WOLFGANG SCHILLER auf den Gebieten der strategischen Marken-Beratung, der Markengestaltung und der Marken-Kommunikation gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfassen auch Leistungen in der Produktion von Werbemitteln, Shops und Messeständen sowie in der Schaltung (Media) von Werbemitteln. Sie werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.
1.2 Verträge mit WOLFGANG SCHILLER kommen erst mit unserer ausdrücklichen Annahme bzw. der schriftlichen Bestätigung zustande. Dies gilt ebenso für Änderungen und Ergänzungen von bestehenden Verträgen.
1.3 Der Leistungsumfang wird in jeweils separaten Kostenvoranschlägen oder einem Kostenplan festgelegt.
1.4 Anderslautende AGB des Auftraggebers gelten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung.
- Präsentationen
2.1 Die Entwicklung konzeptioneller und/oder gestalterischer Vorschläge durch WOLFGANG SCHILLER mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Auftraggeber erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). Das Präsentationshonorar wird im Falle der Erteilung des Auftrages auf die Agenturvergütung angerechnet.
2.2 Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von WOLFGANG SCHILLER im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben auch bei Berechnung des Präsentationshonorars generell bei uns. Veränderungen der Layouts durch den Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter bedürfen der Genehmigung von WOLFGANG SCHILLER. Rechtsverletzungen dieser Art berechtigen uns zur Geltendmachung von Schadensersatzforderungen.
- Treuebindung und Geheimhaltung
3.1 Die Treuebindung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet WOLFGANG SCHILLER zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Auftraggebers ausgerichteten Beratung. Dies betrifft auch Fragen des Mediaeinsatzes und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch uns, z. B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Auftraggebers.
3.2 Grundlage der Zusammenarbeit mit unseren Kunden ist die eindeutig definierte Aufgabenstellung und Festlegung der zu realisierenden Projekte. Deshalb fertigen wir nach jeder Besprechung mit dem Auftraggeber innerhalb von drei Arbeitstagen ein Gesprächsprotokoll an, welches umgehend an einen vom Auftraggeber zu benennenden Ansprechpartner geschickt wird. Diese Gesprächsprotokolle gelten als vom Auftraggeber genehmigt und sind Grundlage der weiteren Bearbeitung, wenn ihnen nicht innerhalb von drei Arbeitstagen in schriftlicher Form widersprochen wird. Wahlweise können auch Auftragsbestätigungen in schriftlicher Form wie bei Punkt 1.2 vorgenommen werden.
3.3 WOLFGANG SCHILLER ist zur Geheimhaltung aller bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Alle bei uns Beschäftigten sind ebenso zur Geheimhaltung verpflichtet. Für Schäden, die durch Dritte oder gezielte Werksspionage entstehen, haften wir nicht.
- Werbemittelaufträge
4.1 Aufträge an Werbeträger erteilt WOLFGANG SCHILLER im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu den für den Auftraggeber günstigsten tariflichen Bedingungen. Bei Vereinbarung von Mengenrabatt und/oder Malstaffeln erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- und Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig ist.
4.2 WOLFGANG SCHILLER sorgt für die vertragsgemäße Einschaltung bei den Werbeträgern. Für Mängel der Einschaltung selbst haften wir jedoch nicht. Wir sind aber berechtigt, etwaige Ansprüche unseres Auftraggebers gegen den Werbeträger geltend zu machen. Preisänderungen der Medien oder Irrtum behalten wir uns mit den Werbemittelaufträgen vor.
- Webaufträge und Webdesign
5.1 Bei Webaufträgen erwirbt der Auftraggeber von WOLFGANG SCHILLER Programmierdienstleistung und das einfache, unbeschränkte Nutzungsrecht an den für ihn gestalteten Webseiten. Das Urheberrecht und Eigentum verbleiben bei WOLFGANG SCHILLER .
5.2 Gültig ist das bei Auftragsstellung erstellte Angebot von WOLFGANG SCHILLER für Gestaltungs- und Programmierdienstleistungen.
5.3 Pauschalpreise für Gestaltung und Programmierung können nur dann vereinbart werden, wenn Art und Umfang der zu erstellenden Webseiten klar definiert sind und nachträgliche Änderungen seitens des Auftraggebers ausgeschlossen werden.
5.4 Bei Kündigung oder Rücktritt von Webaufträgen seitens des Auftraggebers verpflichtet sich dieser, dem Auftragnehmer die bis dahin entstandenen Kosten zu ersetzen. WOLFGANG SCHILLER verpflichtet sich den bis dahin erstellten Daten und alle Unterlagen, die ihr zur Verfügung gestellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Der Quellcode bleibt Eigentum von WOLFGANG SCHILLER, die Herausgabe an den Kunden kann vertraglich vereinbart werden. Sollte eine Pauschalzahlung des Auftraggebers erfolgt sein, wird WOLFGANG SCHILLER diese mit den entstandenen Kosten verrechnen und den Differenzbetrag auszahlen oder bei Überschreitung der Pauschale in Rechnung stellen.
5.5 Gestaltungen und Programmierungen, für die keine Festpreise vereinbart wurden, werden nach Zeitaufwand abgerechnet. WOLFGANG SCHILLER stellt dem Auftraggeber über geleistete Arbeitsstunden einen Nachweis zur Verfügung.
5.6 Bei Individualangeboten von Webaufträgen ist unsere Angebotskalkulation freibleibend. Kalkulations- und Druckfehler, Irrtümer sowie Preisänderungen sind vorbehalten. Beide Seiten sind an das Angebot 4 Wochen gebunden. Für die Annahme des Angebots ist ein E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse im Angebot ausreichend. Mit unserer Auftragsbestätigung ist eine Vorauszahlung von 50% der Angebotskalkulation durch den Auftraggeber fällig.
5.7 WOLFGANG SCHILLER behält sich vor, nur unverbindliche Liefertermine zu nennen, wenn keine verwertbaren Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, da etwaige nicht vorgesehene Änderungen am Webdesign die Entwicklungszeit drastisch erhöhen können.
5.8 WOLFGANG SCHILLER verpflichtet sich den ausgeführten Webauftrag vor der Internetpräsentation dem Auftraggeber zur Abnahme bereitzustellen. Die Bereitstellung des ausgeführten Webauftrags darf auch über das Internet online erfolgen. Als Abnahmebestätigung ist ein E-Mail ausreichend.
5.9 Das erstellte, auf einer konzeptionellen Menüstruktur erstellte Webdesign und Weblayout unterliegt nach der Fertigstellung ausschließlich dem Copyright von WOLFGANG SCHILLER. Änderungen am Webdesign oder Layout, sofern der Auftraggeber die weitere Pflege eigenständig durchführt, ist ohne unsere Zustimmung untersagt. Bei Zuwiderhandlung sind wir berechtigt Schadenersatz zu verlangen.
- Preise, Zahlung und Eigentumsvorbehalt
6.1 Preise werden in Euro festgesetzt und sind Nettopreise, so dass jeweils die geltende MwSt. hinzukommt. Preisangebote werden erst mit Abschluss des Vertrages verbindlich. Im Falle der Werbemittlung werden die Preise der jeweils gültigen Preislisten der Werbeträger automatisch Vertragsgegenstand.
6.2 Alle Rechnungen von WOLFGANG SCHILLER sind grundsätzlich nach Erhalt sofort rein netto zu bezahlen. Bis zur völligen Bezahlung behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen Unterlagen vor. Mediavorausrechnungen können von dieser Regelung ausgenommen werden. Dies setzt eine gesonderte Vereinbarung voraus.
6.3 Bei bestimmten Projekten kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Bei zeitlichen Verzögerungen können Zwischenrechnungen gestellt werden, auch wenn andere Vereinbarungen ursprünglich getroffen worden sind. Ansonsten ist der Auftraggeber verpflichtet alles zu tun, um die Arbeitsprozesse von WOLFGANG SCHILLER nicht unnötig zu verlängern und einen Mehraufwand zu vermeiden. Prüfungen und Freigaben von einzelnen Projektschritten oder einer Projekt-Endabnahme sind durch den Auftraggeber zeitnah durchzuführen.
6.4 Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
6.5 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, der gemäß dem Diskontsatzüberleitungsgesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
- Lieferung und Lieferzeit
7.1 Lieferungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart, ab unserem Firmensitz. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung unser Haus bzw. den Herstellungsort verlassen hat. WOLFGANG SCHILLER übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich aus verspäteter postalischer Zustellung ergeben.
7.2 Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss. Die Einhaltung der Lieferfrist durch WOLFGANG SCHILLER setzt in jedem Fall die Einhaltung der Vertragspflicht durch den Auftraggeber voraus. Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Terrorakte, Arbeitskämpfe, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien, etc. Im Falle des Verzuges und der Unmöglichkeit sind wir nur im Fall grober Fahrlässigkeit und Vorsatz zum Schadenersatz typischer und voraussehbarer Schäden verpflichtet.
- Urheberrechte – Verwertungs- und Nutzungsrechte
8.1 Soweit Werksleistungen urheberrechtlichen Schutz finden, wird der sachliche und gebietliche Umfang der Verwertungsrechte wie Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Senderechte und dergleichen im Vertrag einzeln festgelegt. Diese Verwertungen werden durch die vereinbarte Vergütung abgegolten. Für darüber hinausgehende sonstige Verwertungen ist jeweils ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Soll das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt werden, so muss diese Regelung ausdrücklich, unter Festlegung der Vergütung, besonders vereinbart werden. Sollen die im Rahmen einer Werbeaktion erarbeiteten Gestaltungen als Warenzeichen, als Geschmacksmuster, als Ausstattung, als Firmen- oder Warensignets vom Auftraggeber übernommen werden, so ist hierfür eine besondere Vergütung zu vereinbaren.
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung sowie für die Erfüllung aller formalrechtlichen Voraussetzungen, die zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind, ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, bei WOLFGANG SCHILLER.
Sollten keine konkreten Vereinbarungen über die Nutzungsrechte zwischen Auftraggeber und WOLFGANG SCHILLER getroffen worden sein, ergibt sich das Nutzungsrecht aus der vereinbarten Aufgabenstellung und dem konkreten Projektumfang. Zum Beispiel kann eine Anzeigen- oder Plakatkampagne vom Auftraggeber nicht beliebig weiterverwendet oder Prospekte, Kataloge oder Flyer nicht beliebig nachgedruckt werden.
8.2 Die im Rahmen der Auftragsabwicklung erfassten bzw. erstellten oder bearbeiteten Bild- und/oder Textdaten bleiben Eigentum von WOLFGANG SCHILLER.
Nach besonderer Vereinbarung verpflichten wir uns, die Daten, die unmittelbar zur Herstellung des Endproduktes benutzt wurden, auf einem branchenüblichen Speichermedium an den Auftraggeber herauszugeben. Die Herausgabe, die dazu ggf. erforderlichen Arbeiten sowie die Übertragung evtl. Nutzungsrechte erfolgen gegen gesonderte Vergütung. Die Höhe der Vergütung ist insbesondere abhängig vom Umfang der eingeräumten Rechte.
Der Auftraggeber hat nicht das Recht unsere Entwürfe zu verändern oder außerhalb des vereinbarten Nutzungsumfanges zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben. Hiervon abweichende Regelungen können schriftlich vereinbart werden.
Zuwiderhandlungen berechtigen uns zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Die Mitarbeit des Auftraggebers an der Gestaltung der Designelemente oder Werbemittel erzeugt kein Urheberrecht.
Wir verpflichten uns Daten ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Endproduktes über den Zeitraum von einem Jahr, ab Beendigung der Kundenbeziehung jedoch längstens sechs Monate, aufzubewahren. Andere Aufbewahrungsfristen müssen gesondert vereinbart werden. Unsere Haftung bei Verlust oder Beschädigung der archivierten Daten ist auf den Fall grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Für Fehler, die aus der Verwendung von uns zur Verfügung gestellten Daten entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Sofern uns vom Auftraggeber Bild- und/oder Textdaten zur weiteren Verwendung übermittelt werden, wird uns mit Überstellung der Daten das Recht erteilt, diese im Rahmen der Auftragsabwicklung zu verändern bzw. zu verarbeiten. Der Auftraggeber sichert zu, dass diesbezügliche Urheber- bzw. Nutzungsrechte Dritter abgesichert sind. Er sichert zu, dass diese Daten von ihm geprüft und für in Ordnung befunden wurden. Eine Haftung für die uns zur Verfügung gestellten Daten übernehmen wir nicht.
8.3 Werden für die Ausführung von Arbeiten Dritte in
Anspruch genommen, so werden die Nutzungsrechte nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber erworben. Dieser Erwerb ist nicht immer möglich.
8.4. WOLFGANG SCHILLER kann die für den Auftraggeber erstellten Arbeiten, strategischer oder kreativer Natur, als Referenz zu verwenden und veröffentlichen. Auf Kundenwunsch kann eine anders lautende Vereinbarung schriftlich getroffen werden.
- Rechtsprüfungen
9.1. WOLFGANG SCHILLER ist nicht verpflichtet, im Rahmen der Entwicklung und/oder Überarbeitung von Marken, Namen, Kennzeichen, Ausstattungen, Verpackungsgestaltungen, Logos, Signets, Firmenzeichen oder Geschäftsausstattungen und ähnlichen Tätigkeiten zu prüfen, ob das Arbeitsergebnis bestehende Rechte Dritter verletzt. Diese juristische Prüfung obliegt allein dem Auftraggeber.
9.2. WOLFGANG SCHILLER übernimmt diese Prüfungen nur aufgrund eines gesonderten Auftrags unter Hinzuziehung eines spezialisierten Anwalts unter Kostenstellung an den Aufraggeber.
- Mängelrüge, Gewährleistung, Haftung
10.1 Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Leistung, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bezüglich nicht rechtzeitig gerügter Mängel bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
10.2 Im Falle mangelhafter Leistungen besteht ein Nachbesserungsrecht durch uns.
10.3 Druckfertige Vorlagen, Korrekturabzüge sowie Daten und Filme hat der Auftraggeber unverzüglich zu prüfen und zu korrigieren und mit seinem schriftlichen Einverständnis versehen an WOLFGANG SCHILLER zurückzusenden.
WOLFGANG SCHILLER haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet.
Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.
10.4 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
10.5 Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % der bestellten Druckauflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
10.6 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.
10.7 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet WOLFGANG SCHILLER nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
10.8 Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens WOLFGANG SCHILLER Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechend Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. WOLFGANG SCHILLER ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
- Rücktrittsrechte
11.1 Werden uns Umstände bekannt, welche die prompte Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen in Frage stellen (Konkurseröffnung, Vergleichsverfahren oder wiederholte Zwangsvollstreckungen und dergleichen), so kann WOLFGANG SCHILLER vom Vertrag zurücktreten. Offene Rechnungen werden mit dem Rücktritt sofort fällig. Für noch nicht erbrachte Leistungen kann Zahlung vor Durchführung dieser Arbeiten verlangt werden, wenn der Auftraggeber die Ausführung der weiteren Arbeiten wünscht. Die vereinbarte Vergütung ist in jedem Falle zu zahlen, zuzüglich evtl. angefallener Neben- oder Fremdkosten; ersparte Aufwendungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden mit 50 % vergütet. Die entgehende Mittlervergütung ist in jedem Fall zu zahlen.
11.2 Wird der Auftrag vom Auftraggeber storniert, so sind erbrachte Leistungen sofort zu bezahlen, im übrigen gilt die im vorhergehenden Absatz festgelegte Regelung.
Schadenersatzansprüche gegen den Auftraggeber wegen Vertragsverletzung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Aufrechnung gegen die Ansprüche von uns sind ausgeschlossen.
- Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von WOLFGANG SCHILLER.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WOLFGANG SCHILLER bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte im übrigen verbindlich. Anstelle einer unwirksamen Regelung gilt das gesetzlich Zulässige.
12.4 Gerichtsstand ist Leipzig.