AGB

  1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsabschluss

1.1 Für alle Aufträge an WOLFGANG SCHILLER auf den Gebieten der strategischen Marken-Beratung, der Markengestaltung und der Marken-Kommunikation gelten die nachfol­gen­den Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäfts­bedingungen umfassen auch Leistungen in der Produktion von Werbemitteln, Shops und Messeständen sowie in der Schaltung (Media) von Werbemitteln. Sie werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.

1.2 Verträge mit WOLFGANG SCHILLER kom­men erst mit unserer ausdrücklichen Annahme bzw. der schriftlichen Bestätigung zustande. Dies gilt ebenso für Än­der­ungen und Ergänzungen von bestehenden Verträgen.

1.3 Der Leistungsumfang wird in jeweils separaten Kosten­vor­an­schlägen oder einem Kostenplan festgelegt.

1.4 Anderslautende AGB des Auftraggebers gelten nur mit unse­rer schriftlichen Zustimmung.

 

  1. Präsentationen

2.1 Die Entwicklung konzeptioneller und/oder gestalterischer Vor­schläge durch WOLFGANG SCHILLER mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Auftraggeber er­folgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). Das Präsentationshonorar wird im Falle der Erteilung des Auftrages auf die Agentur­vergütung ange­rechnet.

2.2 Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von WOLFGANG SCHILLER im Rahmen der Präsen­tation vorgelegten Arbeiten verbleiben auch bei Berechnung des Prä­sentationshonorars generell bei uns. Veränderungen der Layouts durch den Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter bedür­fen der Genehmigung von WOLFGANG SCHILLER. Rechtsverletzungen dieser Art berechtigen uns zur Geltendmachung von Schadenser­satzforderungen.

 

  1. Treuebindung und Geheimhaltung

 3.1 Die Treuebindung gegenüber dem Auftraggeber ver­pflich­tet WOLFGANG SCHILLER  zu einer objek­tiven, allein auf die Zielsetzung des Auftraggebers ausgerich­teten Beratung. Dies betrifft auch Fragen des Mediaeinsatzes und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch uns, z. B. im Bereich der Werbemittel­produktion. Sofern der Auftrag­geber sich ein Mit­spracherecht nicht ausdrücklich vorbe­hal­ten hat, erfolgt die Aus­wahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausge­wogenen Verhältnisses von Wirt­schaft­lichkeit und best­mög­lich­em Erfolg im Sinne des Auf­trag­gebers.

3.2 Grundlage der Zusammenarbeit mit unseren Kunden ist die eindeutig definierte Aufgabenstellung und Festlegung der zu rea­lisierenden Projekte. Deshalb fertigen wir nach jeder Bespre­ch­ung mit dem Auftraggeber innerhalb von drei Arbeits­­tagen ein Gesprächsprotokoll an, welches umgehend an einen vom Auf­trag­ge­ber zu benennenden Ansprechpartner geschickt wird. Diese Gesprächsprotokolle gelten als vom Auftraggeber geneh­migt und sind Grundlage der weiteren Bearbeitung, wenn ihnen nicht innerhalb von drei Arbeits­tagen in schriftlicher Form wider­sprochen wird. Wahlweise können auch Auftragsbestäti­gungen in schriftlicher Form wie bei Punkt 1.2 vorgenommen werden.

3.3 WOLFGANG SCHILLER ist zur Geheim­haltung aller bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts­geheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Alle bei uns Be­schäf­tig­ten sind ebenso zur Geheimhaltung verpflich­tet. Für Schäden, die durch Dritte oder gezielte Werks­spionage entste­hen, haften wir nicht.

 

  1. Werbemittelaufträge

4.1 Aufträge an Werbeträger erteilt WOLFGANG SCHILLER im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu den für den Auftraggeber günstigsten tariflichen Bedingungen. Bei Vereinbarung von Mengenrabatt und/oder Mal­staffeln erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- und Staffelvoraus­setzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig ist.

4.2 WOLFGANG SCHILLER sorgt für die ver­trags­gemäße Einschaltung bei den Werbeträgern. Für Mängel der Ein­schaltung selbst haften wir jedoch nicht. Wir sind aber berech­tigt, etwaige Ansprüche unseres Auftrag­gebers gegen den Werbe­träger geltend zu machen. Preis­än­der­ungen der Medien oder Irrtum behalten wir uns mit den Werbe­mittel­aufträgen vor.

 

  1. Webaufträge und Webdesign

5.1 Bei Webaufträgen erwirbt der Auftraggeber von WOLFGANG SCHILLER Programmierdienstleistung und das einfache, unbeschränkte Nutzungsrecht an den für ihn gestal­teten Webseiten. Das Urheberrecht und Eigentum verbleiben bei WOLFGANG SCHILLER .

 

5.2 Gültig ist das bei Auftragsstellung erstellte Angebot von WOLFGANG SCHILLER  für Gestaltungs- und Pro­grammierdienstleistungen.

5.3 Pauschalpreise für Gestaltung und Programmierung können nur dann vereinbart werden, wenn Art und Umfang der zu er­stel­lenden Webseiten klar definiert sind und nachträgliche Ände­rung­en seitens des Auftraggebers ausgeschlossen werden.

5.4 Bei Kündigung oder Rücktritt von Webaufträgen seitens des Auftraggebers verpflichtet sich dieser, dem Auftragnehmer die bis dahin entstandenen Kosten zu ersetzen. WOLFGANG SCHILLER verpflichtet sich den bis dahin erstellten Daten und alle Unterlagen, die ihr zur Verfügung gestellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Der Quellcode bleibt Eigen­tum von WOLFGANG SCHILLER, die Herausgabe an den Kunden kann vertrag­lich vereinbart werden. Sollte eine Pauschalzahlung des Auftraggebers erfolgt sein, wird WOLFGANG SCHILLER diese mit den entstandenen Kosten verrechnen und den Differenzbetrag auszahlen oder bei Überschreitung der Pauschale in Rechnung stellen.

5.5 Gestaltungen und Programmierungen, für die keine Fest­preise vereinbart wurden, werden nach Zeitaufwand abgerech­net. WOLFGANG SCHILLER stellt dem Auftraggeber über geleistete Arbeitsstunden einen Nachweis zur Verfügung.

5.6 Bei Individualangeboten von Webaufträgen ist unsere Ange­botskalkulation freibleibend. Kalkulations- und Druckfehler, Irr­tümer sowie Preisänderungen sind vorbehalten. Beide Seiten sind an das Angebot 4 Wochen gebunden. Für die Annahme des Angebots ist ein E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse im An­gebot ausreichend. Mit unserer Auftragsbestätigung ist eine Vorauszahlung von 50% der Angebotskalkulation durch den Auf­traggeber fällig.

5.7  WOLFGANG SCHILLER  behält sich vor, nur un­verbindliche Liefertermine zu nennen, wenn keine verwertba­ren Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, da etwaige nicht vor­gesehene Änderungen am Webdesign die Entwicklungszeit dras­tisch erhöhen können.

5.8 WOLFGANG SCHILLER verpflichtet sich den aus­geführten Webauftrag vor der Internetpräsentation dem Auftraggeber zur Abnahme bereitzu­stellen. Die Bereitstellung des ausgeführten Webauftrags darf auch über das Internet online erfolgen. Als Abnahmebestäti­gung ist ein E-Mail ausreichend.

5.9 Das erstellte, auf einer konzeptionellen Menüstruktur erstellte Webdesign und Weblayout unterliegt nach der Fertigstellung ausschließlich dem Copyright von WOLFGANG SCHILLER. Änderungen am Webdesign oder Layout, sofern der Auftraggeber die weitere Pflege eigenständig durch­führt, ist ohne unsere Zustimmung untersagt. Bei Zuwiderhand­lung sind wir berechtigt Schadenersatz zu verlangen.

 

  1. Preise, Zahlung und Eigentumsvorbehalt

 6.1 Preise werden in Euro festgesetzt und sind Nettopreise, so dass jeweils die geltende MwSt. hinzukommt. Preisan­gebote werden erst mit Abschluss des Vertrages verbindlich. Im Falle der Werbemittlung werden die Preise der jeweils gültigen Preis­listen der Werbeträger automatisch Vertrags­gegenstand.

6.2 Alle Rechnungen von WOLFGANG SCHILLER sind grundsätzlich nach Erhalt sofort rein netto zu bezahlen. Bis zur völligen Bezahlung behalten wir uns das Eigentum an sämt­lichen Unterlagen vor. Mediavorausrechnungen können von dieser Regelung ausgenommen werden. Dies setzt eine geson­derte Vereinbarung voraus.

6.3 Bei bestimmten Projekten kann angemessene Voraus­zahlung verlangt werden. Bei zeitlichen Verzögerungen können Zwischenrechnungen gestellt werden, auch wenn andere Vereinbarungen ursprünglich getroffen worden sind. Ansonsten ist der Auftraggeber verpflichtet alles zu tun, um die Arbeitsprozesse von WOLFGANG SCHILLER  nicht unnötig zu verlängern und einen Mehraufwand zu vermeiden. Prüfungen und Freigaben von einzelnen Projektschritten oder einer Projekt-Endabnahme sind durch den Auftraggeber zeitnah durchzuführen.

6.4 Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

6.5 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, der gemäß dem Diskontsatzüberleitungsgesetz von der Deutschen Bundes­bank veröffentlicht wird. Die Geltendmachung weiteren Ver­zugs­schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

  1. Lieferung und Lieferzeit

7.1 Lieferungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart, ab unserem Firmensitz. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung unser Haus bzw. den Herstellungs­ort ver­las­sen hat. WOLFGANG SCHILLER über­nimmt keine Haftung für Schäden, die sich aus verspäteter postalischer Zu­stellung ergeben.

7.2 Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluss. Die Einhaltung der Lieferfrist durch WOLFGANG SCHILLER setzt in jedem Fall die Einhaltung der Vertrags­pflicht durch den Auftraggeber voraus. Änderungs- oder Er­gän­zungs­wün­sche des Auftraggebers verlängern die Liefer­zeit angemes­sen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorher­ge­se­hener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Terrorakte, Arbeits­kämpfe, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh­stoffe, Materialien, etc. Im Falle des Verzuges und der Un­mög­lichkeit sind wir nur im Fall grober Fahrlässigkeit und Vorsatz zum Schadenersatz typischer und voraussehbarer Schäden verpflichtet.

 

  1. Urheberrechte – Verwertungs- und Nutzungsrechte

8.1 Soweit Werksleistungen urheberrechtlichen Schutz finden, wird der sachliche und gebietliche Umfang der Ver­wertungs­rech­te wie Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende­rechte und der­gleichen im Vertrag einzeln festgelegt. Diese Ver­wer­tungen wer­den durch die vereinbarte Vergütung abge­golten. Für darüber hinausgehende sonstige Verwer­tungen ist jeweils ein gesonder­tes Entgelt zu zahlen. Soll das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt werden, so muss diese Regelung ausdrücklich, unter Festlegung der Vergü­tung, besonders vereinbart werden. Sollen die im Rahmen einer Werbeaktion erarbeiteten Gestaltungen als Waren­zeichen, als Geschmacks­muster, als Ausstattung, als Firmen- oder Warensignets vom Auftraggeber übernommen wer­den, so ist hierfür eine besondere Vergütung zu vereinbaren.

Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung sowie für die Erfüllung aller formalrechtlichen Voraussetzungen, die zur Er­fül­lung des Auftrages erforderlich sind, ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Ver­viel­fälti­gung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Ver­wen­dungs­zweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Origi­nalen, Filmen und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrück­licher anderweitiger Regelung, bei WOLFGANG SCHILLER.

Sollten keine konkreten Vereinbarungen über die Nutzungsrechte zwischen Auftraggeber und WOLFGANG SCHILLER getroffen worden sein, ergibt sich das Nutzungsrecht aus der vereinbarten Aufgabenstellung und dem konkreten Projektumfang. Zum Beispiel kann eine Anzeigen- oder Plakatkampagne vom Auftraggeber nicht beliebig weiterverwendet oder Prospekte, Kataloge oder Flyer nicht beliebig nachgedruckt werden.

8.2 Die im Rahmen der Auftragsabwicklung erfassten bzw. er­stellten oder bearbeiteten Bild- und/oder Textdaten bleiben Eigen­tum von WOLFGANG SCHILLER.

Nach be­son­derer Vereinbarung verpflichten wir uns, die Daten, die unmittel­bar zur Herstellung des Endproduktes benutzt wur­den, auf einem branchenüblichen Speichermedium an den Auftraggeber herauszugeben. Die Herausgabe, die dazu ggf. erforderlichen Arbeiten sowie die Übertragung evtl. Nutzungs­rechte erfolgen gegen geson­derte Vergütung. Die Höhe der Vergütung ist insbesondere abhängig vom Umfang der einge­räumten Rechte.

Der Auftraggeber hat nicht das Recht unsere Entwürfe zu verändern oder außerhalb des vereinbarten Nutzungsumfanges zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben. Hiervon abweichende Regelungen können schriftlich vereinbart werden.

Zuwiderhandlungen berechtigen uns zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Die Mitarbeit des Auftraggebers an der Gestaltung der Designelemente oder Werbemittel erzeugt kein Urheberrecht.

Wir verpflichten uns Daten ab dem Zeitpunkt der Fertig­­stellung des Endproduktes über den Zeitraum von einem Jahr, ab Beendigung der Kundenbeziehung jedoch läng­stens sechs Monate, aufzubewahren. Andere Aufbe­wahrungs­fristen müs­sen gesondert vereinbart werden. Unsere Haftung bei Verlust oder Beschädigung der archivierten Daten ist auf den Fall grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Für Fehler, die aus der Verwendung von uns zur Verfügung ge­stellten Daten entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

Sofern uns vom Auftraggeber Bild- und/oder Textdaten zur weite­ren Verwendung übermittelt werden, wird uns mit Über­stellung der Daten das Recht erteilt, diese im Rahmen der Auftrags­ab­wicklung zu verändern bzw. zu verarbeiten. Der Auf­trag­geber sichert zu, dass diesbezügliche Urheber- bzw. Nutzungsrechte Dritter abgesichert sind. Er sichert zu, dass diese Daten von ihm geprüft und für in Ordnung befunden wurden. Eine Haftung für die uns zur Verfügung gestellten Daten übernehmen wir nicht.

8.3 Werden für die Ausführung von Arbeiten Dritte in

An­spruch genommen, so werden die Nutzungsrechte nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber erworben. Dieser Erwerb ist nicht immer möglich.

8.4. WOLFGANG SCHILLER kann die für den Auftraggeber erstellten Arbeiten, strategischer oder kreativer Natur, als Referenz zu verwenden und veröffentlichen. Auf Kundenwunsch kann eine anders lautende Vereinbarung schriftlich getroffen werden.

  

  1. Rechtsprüfungen

 9.1. WOLFGANG SCHILLER ist nicht verpflichtet, im Rahmen der Entwicklung und/oder Überarbeitung von Marken, Namen, Kennzeichen, Ausstattungen, Verpackungsgestaltungen, Logos, Signets, Firmenzeichen oder Geschäftsausstattungen und ähnlichen Tätigkeiten zu prüfen, ob das Arbeitsergebnis bestehende Rechte Dritter verletzt. Diese juristische Prüfung obliegt allein dem Auftraggeber.

9.2. WOLFGANG SCHILLER übernimmt diese Prüfungen nur aufgrund eines gesonderten Auftrags unter Hinzuziehung eines spezialisierten Anwalts unter Kostenstellung an den Aufraggeber.

 

  1. Mängelrüge, Gewährleistung, Haftung

10.1 Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Empfang der Leistung, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bezüglich nicht rechtzeitig gerügter Män­gel bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

10.2 Im Falle mangelhafter Leistungen besteht ein Nach­besser­ungs­recht durch uns.

10.3 Druckfertige Vorlagen, Korrekturabzüge sowie Daten und Filme hat der Auftraggeber unverzüglich zu prüfen und zu kor­ri­gieren und mit seinem schriftlichen Einverständnis ver­sehen an WOLFGANG SCHILLER zurück­zu­sen­den.

WOLFGANG SCHILLER haftet nur für Schäden, die durch vor­sätzliches oder grob fahrlässiges Handeln ver­ursacht sind sowie bei der Verletzung wesentlicher Ver­trags­pflichten, so­weit die Erreichung des Vertragszwecks gefähr­det wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haf­tung nach dem Produkt­haf­tungs­gesetz. Bei schuldhafter Ver­letzung wesentlicher Vertrags­pflichten wird nur für ver­trags­typische, vorhersehbare Schäden gehaftet.

Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Er­füllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.

Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müs­sen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ab­leh­nung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht wer­den. Eine späte­re Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.

10.4 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

10.5 Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % der bestellten Druck­­auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

10.6 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungs­ver­fahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht bean­stan­det werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonsti­gen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem End­pro­dukt.

10.7 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des einge­setzten Materials haftet WOLFGANG SCHILLER nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

10.8 Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm einge­schal­teten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens WOLFGANG SCHILLER Dies gilt nicht für offen­sichtlich nicht ver­ar­beitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Daten­übertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung je­weils dem neuesten technischen Stand entsprechend Schutz­pro­gramme für Computerviren einzusetzen. Die Daten­sicherung ob­liegt allein dem Auftraggeber. WOLFGANG SCHILLER ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.

 

  1. Rücktrittsrechte

11.1 Werden uns Umstände bekannt, welche die prompte Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen in Frage stellen (Kon­kurs­eröffnung, Vergleichsverfahren oder wiederholte Zwangs­voll­streck­ungen und dergleichen), so kann WOLFGANG SCHILLER vom Vertrag zurücktreten. Offene Rech­nungen werden mit dem Rücktritt sofort fällig. Für noch nicht er­brachte Leistung­en kann Zahlung vor Durchführung dieser Arbeiten verlangt werden, wenn der Auftraggeber die Ausfüh­rung der weiteren Arbeiten wünscht. Die vereinbarte Vergü­tung ist in jedem Falle zu zahlen, zuzüglich evtl. angefallener Neben- oder Fremd­kosten; ersparte Aufwen­dungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden mit 50 % vergütet. Die entgehende Mittler­vergütung ist in jedem Fall zu zahlen.

11.2 Wird der Auftrag vom Auftraggeber storniert, so sind erbrachte Leistungen sofort zu bezahlen, im übrigen gilt die im vorhergehenden Absatz festgelegte Regelung.

Schadenersatz­ansprüche gegen den Auftraggeber wegen Ver­trags­verletzung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Aufrech­nung gegen die An­sprüche von uns sind ausgeschlossen.

 

  1. Schlussbestimmungen

12.1 Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von WOLFGANG SCHILLER.

12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WOLFGANG SCHILLER bleiben auch bei rechtlicher Unwirk­samkeit einzelner Punkte im übrigen verbindlich. Anstelle einer unwirksamen Regelung gilt das gesetzlich Zulässige.

12.4 Gerichtsstand ist Leipzig.